Information gem. Art. 13 Abs. 1, 2 und Art. 14 Abs. 1, 2 DSGVO über die Datenverarbeitung im Rahmen der digitalen Abgabe von Abschlussarbeiten
Inneruniversit?re Ansprechstelle für die Verarbeitungst?tigkeit
Abteilung II - Studium und Lehre; Referat II/3 - Prüfungsamt
Kapuzinerstra?e 25
96047 Bamberg
Telefon: +49 951 863 1058
Telefax: +49 951 863 4038
E-Mail: pruefungsamt(at)uni-bamberg.de
Zwecke der Datenverarbeitung
Abgabe der Bacherlor- und Masterarbeiten durch die Studierenden
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) und Art. 2 Abs. 1 Satz 2, Art. 3 Abs. 1, Art. 87 Abs. 2, Art. 94 Abs. 1, Abs. 2 in Verbindung mit Art. 91 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Art. 84, Art. 86 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) sowie mit der jeweiligen Bachelor- oder Masterprüfungsordnung
Von Verarbeitungst?tigkeit betroffene Personen
Studierende und Prüfende; letztere k?nnen auch Universit?tsexterne sein
Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten
- Name der bzw. des Studierenden
- studentische E-Mail-Adresse
- Matrikelnummer
- Namen der bzw. des Prüfenden und Zweitprüfenden
- Prüfungsarbeit
Daneben werden die Daten verarbeitet, die zur Bereitstellung des Formularservers formcycle erforderlich sind.
Dauer, für welche die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Die Aufbewahrungsfrist für Prüfungsarbeiten betr?gt gem?? Nr. 2 des Leitfadens der Universit?t Bamberg für die Aufbewahrung von Prüfungsarbeiten fünf Jahre; sie beginnt mit Ablaufs des Kalenderjahres, in dem das Prüfungsergebnis der oder dem Studierenden bekannt gegeben wird, zu laufen.
Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschlie?lich Profiling
Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschlie?lich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO
Beachten Sie daneben bitte die allgemeinen Inhalte der Datenschutzinformationen.