Besondere Kategorien personenbezogener Daten
Unter besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) versteht man besonders sensible Daten, die eines zus?tzlichen Schutzes bedürfen. Dazu geh?ren:
- Informationen zur rassischen und ethnischen Herkunft,
- politische Meinungen,
- religi?se oder weltanschauliche ?berzeugungen
- die Gewerkschaftszugeh?rigkeit
- genetische Daten,
- biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person,
- Gesundheitsdaten
- Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung
Die zus?tzlichen Schutzma?nahmen für diese Daten bestehen darin, dass deren Verarbeitung grunds?tzlich verboten und nur unter besonderen Voraussetzungen erlaubt ist, die in Art. 9 Abs. 2 DSGVO aufgeführt sind, bspw. wenn
- durch die betroffene Person in die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten explizit eingewilligt wird (Buchst. a),
- die betroffene Person die Daten selbst ?ffentlich gemacht hat (Buchst. e),
- die Datenverarbeitung zu Archiv-, Forschungs- oder Statistikzwecken erfolgt und eine Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung besteht, wie sie u. a. im Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) geschaffen worden ist; N?heres hierzu kann der Seite zur Forschungsprivilegierung entnommen werden.