Zulassung zur Promotion
Zulassungsvoraussetzungen und Antragsmodalit?ten
Zum Promotionsverfahren kann zugelassen werden, wer einen universit?ren Hochschulabschluss erworben hat.
Personen mit anderen Abschlüssen k?nnen nach individueller Eignungsprüfung ebenfalls zugelassen werden.
Personen, die zur Promotion zugelassen wurden, gelten im Sinne des Art. 19 Abs. 1 Satz 1 BayHIG als Promovierende und sind damit laut § 67 Abs. 2 Grundordnung der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg Mitglieder der Universit?t.
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