Für internationale Studierende: Formalit?ten

Visum
Wenn internationale Studierende nach Deutschland einreisen wollen, ben?tigen sie ein Visum zu Studienzwecken. Das Visum kann nur bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Ausland beantragt werden. Nur dort k?nnen die genauen Aufenthaltsmodalit?ten (Visum) abgekl?rt werden. Davon ausgenommen sind Studierende und Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus manchen L?ndern, z.B.:
- EU-Staaten & EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein)
- Andorra *
- Australien *
- Brasilien *
- Honduras *
- El Salvador *
- Israel *
- Japan *
- Kanada *
- Monaco *
- Neuseeland *
- San Marino *
- Schweiz **
- Südkorea *
- Vereinigte Staaten (USA) *
- Vereinigtes K?nigreich ***
Welche Regeln für ukrainische Staatsangeh?rige gelten, ?ndert sich aktuell st?ndig. Nach den aktuellen Regeln fragen Sie deshalb bitte bei der zust?ndigen Ausl?nderbeh?rde, also der Ausl?nderbeh?rde am Wohnort w?hrend des Studiums, zum Beispiel Bamberg (球探足球比分: abh(at)stadt.bamberg.de).
Für genauere Informationen muss man sich immer an die zust?ndige deutsche Auslandsvertretung im Heimatland wenden.
Visaverfahren dauern ca. acht bis zw?lf Wochen. Teilweise k?nnen die Bearbeitungszeiten aber auch l?nger sein. Einige deutsche Auslandsvertretungen waren w?hrend der Corona-Krise auch ganz oder zeitweise geschlossen. Das sollten Sie bei der gesamten Planung für den Auslandsaufenthalt berücksichtigen.
Wichtig: Es ist nicht m?glich, ein touristisches Visum in Deutschland in ein Studienvisum umzuwandeln. Es ist ebenfalls nicht m?glich, ein Studienvisum erst in Deutschland zu beantragen. Visa k?nnen nur von den deutschen Auslandsvertretungen (also Deutschen Botschaften oder Konsulaten) ausgestellt werden.
Auf der Homepage des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) befinden sich au?erdem hilfreiche Informationen zu den Visabestimmungen für internationale Studierende.
Einwohneramt/Ausl?nderbeh?rde
Einwohneramt

In Deutschland besteht Meldepflicht, d.h. dass sich alle, die in Deutschland leben, im Einwohneramt ?melden“ müssen. Nach der Ankunft bzw. nach Erhalt einer festen Adresse muss die Anmeldung im Rathaus am ZOB in Bamberg, Promenadestra?e 2a (am Zentralen Omnibusbahnhof/ZOB) innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin via der Online-Terminbuchungseite der Stadt Bamberg und richten Sie sich auf Wartezeiten ein.
Studierende, die im Stadtgebiet Bamberg wohnen, finden Informationen zum Rathaus und zum Einwohneramt unter:
- www.stadt.bamberg.de
→ Bürgerservice → ?mter → O → Ordnungsamt → Einwohnerwesen
Der direkte Link lautet:
Studierende, die nicht im Stadtgebiet Bamberg wohnen, müssen sich bei der Beh?rde des jeweiligen Wohnortes melden (z.B. bei der Gemeindeverwaltung).
Ausl?nderbeh?rde
Alle Personen, die nicht aus EU-Staaten nach Bamberg kommen um zu studieren und kein Visum für ihren Aufenthalt haben, müssen sich au?er beim Einwohneramt auch noch bei der Ausl?nderbeh?rde anmelden. Beachten Sie bitte, dass das Einwohnermeldeamt und die Ausl?nderbeh?rde zwei verschiedene Beh?rden sind.
Wichtig: Wenn Sie ein Visum für die gesamte Dauer Ihres Aufenthaltes (zum Beispiel für Ihr Austauschsemester) haben, müssen Sie sich gar nicht bei der Ausl?nderbeh?rde melden. Wenn Sie l?nger in Deutschland bleiben wollen, als Ihr Visum erlaubt, brauchen Sie einen Termin bei der Ausl?nderbeh?rde. Sie müssen nach diesem Termin vor Ablauf Ihres Visums fragen (球探足球比分: abh(at)stadt.bamberg.de).
Die Ausl?nderbeh?rde befindet sich für Studierende, die im Stadtgebiet Bamberg wohnen, in der Luitpoldstra?e 51, 96052 Bamberg (Nahe Bahnhof). Nach Anmeldung im Einwohneramt müssen Sie etwa 8 Wochen vor Ablauf Ihres Visums oder Aufenthaltstitels bei der Ausl?nderbeh?rde der Stadt Bamberg per E-Mail unter abh(at)stadt.bamberg.de um einen Termin bitten. Bitte schreiben Sie nur 1 E-Mail. Geben Sie bitte bei der Terminanfrage Folgendes an:
- Ihre(n)