Hat sich Ihr Name (z.B. durch Heirat) ge?ndert, ben?tigen wir für die ?nderung des Namens als Nachweis ein entsprechendes offizielles Dokument* (z.B. Heiratsurkunde, Namens?nderungsurkunde, etc.) aus dem die Namens?nderung hervorgeht. Sobald uns dieser Nachweis vorliegt, veranlassen wir die Namens?nderung im System (inkl. ?nderung der studentischen E-Mailadresse). Bitte beachten Sie, dass Ihre ?nderungen erst am n?chsten Tag sichtbar sind.
Bitte denken Sie daran, ebenfalls anderen universit?ren Einrichtungen, wie z.B. der Bibliothek, den Lehrstühlen diese ?nderung mitzuteilen.
*Die Namens?nderungen k?nnen Sie pers?nlich gegen Vorlage des Originals zu unseren ?ffnungszeiten in der Studierendenkanzlei oder per E-Mail mit dem entsprechenden Anhang vornehmen. Falls Sie eine neuen Studierendenausweis m?chten, so k?nnen Sie diesen in der Studierendenkanzlei beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung einer neuen Chipkarte 10 Euro kostet.