Organisation vor Beginn der Masterarbeit

Zulassung

Die Zulassung zur Modulprüfung Masterarbeit setzt voraus, dass mindestens 60 ECTS-Punkte erworben wurden (es z?hlt der Zeitpunkt der Anmeldung).

Themenfindung

M?gliche Themen für die Masterarbeit finden Sie auf der verlinkten Seite im Dokument "M?gliche Masterarbeitsthemen". Auch eigene Themenvorschl?ge sind m?glich. Bevorzugt sollten drei Themenvorschl?ge zur Ankündigung eingereicht werden. Eine genaue Fragestellung und Vorgehensplanung ist noch nicht notwendig und kann nach der Ankündigung mit dem Betreuer/der Betreuerin erarbeitet werden. 

Im Rahmen des Abschlussarbeiten-Kaffees haben Sie au?erdem die M?glichkeit, sich über Themen zu informieren und potenzielle Betreuer kennenzulernen. Die aktuellen Termine sind hier zu finden.

Zusammenarbeit mit einem externen Unternehmen/Institut etc.

Die Masterarbeit kann alternativ auch bei einem externen Unternehmen oder Forschungsinstitut geschrieben werden. 

Dabei ist zu beachten:

  • Das Thema muss Bezug zu den Inhalten des Studiengangs aufweisen und wissenschaftlichen Standards entsprechen. Rein unternehmensspezifische Forschung ohne verallgemeinerbare Erkenntnisse erfüllt dieses Kriterium nicht.
  • Neben einem universit?ren Gutachter sollte auch ein externer Ansprechpartner auf Unternehmens- bzw. Institutsseite vorhanden sein.
  • Das Personal des Fachbereichs ist nicht für die Universit?t zeichnungsberechtigt, weswegen so genannte NDAs (Non-disclosure agreements) nicht unterschrieben werden k?nnen. Die Arbeit kann lediglich bei der Abgabe mit einem Sperrvermerk versehen werden.

Ankündigung

Die Masterarbeit muss zu Beginn des geplanten Semesters angekündigt werden (Deadline: Sommersemester 15. April und Wintersemester 15. Oktober). Einzureichen sind per Mail an abschlussarbeiten.stat-oek(at)uni-bamberg.de folgende Dokumente:

  • Fragebogen Masterarbeit (Dokument befindet sich hier(131.0 KB, 2 Seiten))
  • Leistungsübersicht
    • Ben?tigt wird die "Notenbescheinigung mit Fehlversuchen", die auf FlexNow abgerufen werden kann.
  • Motivationsschreiben

Mit Einhaltung der Ankündigungsfrist sichert sich der Prüfling die Verfügbarkeit eines Betreuers/einer Betreuerin zu. Werden die Unterlagen erst nach der Frist eingereicht, kann zwar die entsprechende Betreuung nicht mehr garantiert werden, ist aber in den meisten F?llen immer noch m?glich.

Prüfer*in bzw. Betreuer*in

Als Prüfer*innen kommen u. a. in Frage:

  • Herr Prof. Dr. A?mann
  • Frau Prof. Dr. Leucht
  • Herr Prof. Dr. Schmid
  • Herr Dr. Meinfelder
  • Frau Dr. Würz

Nachdem die Dokumente zur Ankündigung der Masterarbeit vollst?ndig eingereicht wurden, wird der Lehrstuhl einen passenden Prüfer/eine passende Prüferin ermitteln und dem Prüfling mitteilen. Wünscht der Prüfling eine bestimmte Person als Betreuung, kann er auch bereits zuvor 球探足球比分 aufnehmen und dies Anfragen. Insbesondere wenn die Thematik in den Fachbereich von Frau Prof. Dr. Leucht oder Herrn Prof. Dr. A?mann f?llt ist dies zu empfehlen.

Auch eine Betreuung durch einen fachfremden Lehrstuhl ist m?glich und sollte vorher mit diesem abgekl?rt werden. Bei fachfremden Lehrstühlen bedarf es der Zustimmung durch den Prüfungsausschuss, die per Mail eingeholt werden kann. Grunds?tzlich werden Betreuungen durch Frau Prof. Dr. Ute Schmid, Frau Prof. Dr. Engelhardt-W?lfler und Herrn Prof. Dr. Trappmann genehmigt.

Formal sind Prüfer*in und Betreuer*in die gleiche Person. Der Prüfer/die Prüferin kann jedoch für die prim?re Betreuung auch eine(n) seiner Doktoranden/Doktorandinnen zur Verfügung stellen.

Anmeldung/ Antrag auf Zulassung

Nachdem ein/e Prüfer*in gefunden wurde, der/die sich zur Betreuung des gewünschten Themas der Masterarbeit bereiterkl?rt hat, kann die Masterarbeit angemeldet werden. Die Anmeldung kann jederzeit erfolgen und ist nicht auf die Vorlesungszeit beschr?nkt. ?blich ist eine Anmeldung nach ca. 1 Monat Einarbeitungszeit. Der Titel der Arbeit muss zur Anmeldung bereits feststehen und sollte nicht mehr ge?ndert werden. Im Ausnahmefall kann der Titel jedoch durch Best?tigung des Prüfers/der Prüferin abgewandelt werden, wenn garantiert werden kann, dass der Inhalt der Arbeit gleich geblieben ist und das Thema dementsprechend nicht zurückgegeben wurde. Besonders wichtig ist, dass bei der Anmeldung schon alles vorliegt, was beantragt werden muss und nicht im pers?nlichen Machtbereich des Prüflings liegt. Hierzu z?hlt bspw. der Datenzugang oder Zugang zur ben?tigten Rechenleistung zur Verarbeitung gro?er Datenmengen.

Die n?tigen Schritte zu Anmeldung der Masterarbeit an der Fakult?t Sozial- und Wirtschaftswissenschaften finden Sie hier:

Anmeldung Masterarbeit

Nach der Anmeldung erfolgt die Zulassung zur Masterarbeit inklusive Themenstellung und Betreuungsperson schriftlich seitens des Prüfungsausschusses an den Prüfling. Diese Mitteilung ist dem Betreuer/der Betreuerin vorzulegen. Mit Vorlage der Mitteilung wird vom Prüfer/von der Prüferin das Thema der Masterarbeit an den Prüfling ausgegeben, womit die Bearbeitungszeit von 6 Monaten beginnt.