Nach Abgabe der Masterarbeit 

Korrektur/Bewertung

Wird eine fristgerecht abgegebene Masterarbeit mit ?nicht ausreichend“ (5,0) bewertet werden, so ist dies dem Prüfling in der Regel zwei Monate nach dem Tag der Abgabe mitzuteilen.

Stellt die Masterarbeit die letzte Modulprüfung bzw. Modulteilprüfung dar, soll die Beurteilung innerhalb von zwei Monaten nach Abgabe erfolgen.

Die Masterarbeit ist ein Modul mit 30 ECTS Punkten.

Die auf dieser Seite zusammengefassten Informationen dienen nur zur besseren ?bersicht für die Studierenden. Alle Angaben sind dabei ohne Gew?hr. Bei prüfungsrechtlichen Angelegenheiten ist sich auf offizielle Dokumente (z.B. Prüfungsordnung) zu beziehen.