Im Ausland erbrachte Leistungen
Für die Anrechnung und Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Masterstudiengang müssen Sie zun?chst mit der Fachstudienberatung ein entsprechendes Learning Agreement vereinbaren und dann die Leistungen durch die Auslandskoordination der Fakult?t GuK anrechnen lassen.
Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie hier.
Wenn Sie Fragen zu den jeweiligen Schritten haben, wenden Sie sich an die Fachstudienberatung oder die Auslandskoordination der Fakult?t GuK.
Am besten Sie nehmen bereits frühzeitig 球探足球比分 mit der Fachstudienberatung auf, damit keine wichtigen Schritte übersehen werden.
Anerkennung von Leistungen für den Erweiterungsbereich
M?chten Sie Leistungen in den Erweiterungsbereich einbringen, die nicht über das Prüfungssystem der Universit?t Bamberg (FlexNow) abgebildet werden k?nnen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag an den Prüfungsausschuss stellen. Kurse der Virtuellen Hoschschule Bayern sind im Erweiterungsbereich anrechenbar.
Beachten Sie bitte die Hinweise zur Antragsstellung.(366.5 KB)
Anderweitige Anrechnung von Studienleistungen
M?chten Sie eine Anrechnung von anderen als den oben genannten Studienleistungen beantragen, bspw. im Falle eines Wechsels der Universit?t oder einem Fachwechsel, müssen Sie einen entsprechenden Antrag an den Prüfungsausschuss stellen.
Beachten Sie bitte die Hinweise zur Antragsstellung.(366.5 KB)
Anerkennung von Praktika zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzung
Wurden Sie aufgrund eines fehlenden Praktikums unter Vorbehalt zum Masterstudium zugelassen und m?chten zur Erfüllung der Auflage ein Praktikumszeugnis nachreichen, senden Sie dies bitte als Scan (kein Foto) unter Nennung Ihrer Matrikelnummer an den stellvertretenden Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Prof. Dr. Carsten Wünsch (carsten.wuensch(at)uni-bamberg.de)