Was ist der Ethikrat?

Der Ethikrat der Universit?t Bamberg stellt auf Antrag eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. ein Ethics Statement in deutscher und englischer Sprache nach erfolgter Prüfung aus. Der Kernsatz der Bescheinigung lautet: ?Die Studie ist aus der Sicht des Ethikrates der Universit?t Bamberg ethisch unbedenklich,“ bzw. ?The project was reviewed by the Ethics Committee of the University of Bamberg, Germany, and an approval granted."

Im Folgenden finden Sie alle Informationen zur dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie ein Antragsformular.

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FAQs zum Ethikrat und zur Antragstellung

Der Ethikrat der Universit?t Bamberg stellt auf Antrag eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. ein Ethics Statement in deutscher und englischer Sprache nach erfolgter Prüfung aus. Das Votum wird immer zweisprachig erteilt. Der Kernsatz der Bescheinigung lautet: ?Die Studie ist aus der Sicht des Ethikrates der Universit?t Bamberg ethisch unbedenklich,“ bzw. ?The project was reviewed by the Ethics Committee of the University of Bamberg, Germany, and an approval granted.”

Der Ethikrat begutachtet Projekte und Publikationen von Mitarbeitenden der Universit?t Bamberg oder angeschlossener Mitglieder, wenn externe Stellen, die an der Durchführung dieser, als verlegende oder f?rdernde Institutionen (DFG, …) beteiligt sind, eine Unbedenklichkeitsbescheinigungen fordern. Dies betrifft in aller Regel empirische Versuche (Untersuchungen/Experimente) mit Menschen. BA/MA-Arbeiten oder interne Forschungsprojekte kennen kein Genehmigungsverfahren und ihnen wird keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausgestellt.

In aller Regel ist ein ethisches Votum bzw. eine ethische Stellungnahme dort n?tig, wo folgende F?lle vorliegen (vgl. dazu www.dfg.de/foerderung/faq/geistes_sozialwissenschaften/):

  • An der Untersuchung sind Personen beteiligt, für die ein besonderes Schutzbedürfnis (?vulnerable groups“) gilt.
  • Die Untersuchung und das dabei eingesetzte Material sind geeignet, bei allen Teilnehmenden starke Emotionen, starken psychischen Stress oder traumatische Erfahrungen auszul?sen, die über allt?gliche Erfahrungen hinausgehen.
  • Die Untersuchung impliziert physische Risiken für die Teilnehmenden oder führt zu k?rperlichen Schmerzen.
  • Potenzielle Teilnehmende sollen nicht über die Untersuchung oder über die m?glichen Risiken der Teilnahme und Ma?nahmen zur Schadensvermeidung informiert werden.
  • Die Teilnahme an der Untersuchung impliziert eine T?uschung (z.B. in Laborexperimenten).
  • Durch die Untersuchung werden die Teilnehmenden (Interviewte, Informantinnen und Informanten, Mitarbeitende am Projekt, Forschende und Beforschte) besonderen Risiken (etwa soziale Risiken, Risiken einer straf- oder zivilrechtlichen Haftbarkeit, finanzieller Verluste, beruflicher Nachteile oder Rufsch?digung; Risiko durch schwierige Sicherheitslage im Untersuchungsraum) ausgesetzt.

Wie verl?uft der Begutachtungsprozess?

Der Begutachtungsprozess beginnt mit der Einreichung der Unterlagen an den Vorsitzenden des Ethikrates. Diese werden den Mitgliedern des Rates zur Verfügung gestellt, die nach Prüfung ein Votum abgeben. Sollten sich hierdurch Rückfragen an den/die Antragstellende/n geben, setzt sich der Vorsitzende des Ethikrates mit diesen in Verbindung. Stimmen die Voten der Ratsmitglieder überein, wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Der Ethikrat beh?lt sich dabei vor, mit Zustellung des Votums auf ethisch wichtige Aspekte (etwa vertiefte Aufkl?rung, Problematik bei verdeckten Beobachtungen o.a.) hinzuweisen, die in der Durchführung eines Projekts beachtet werden sollten.