Sie studieren den Master auf Basis Ihres Zulassungsbescheids. Darin finden Sie die für Sie individuell zutreffenden Zulassungsauflagen.

Zulassungsauflagen zum Master

Zur Aufnahme des Masterstudiums ist eine Bewerbung erforderlich. Hier wird durch den Prüfungsausschuss entschieden, ob Sie die bestehenden Studienvoraussetzungen erfüllen.

Basis des Zulassungsbescheids ist die Prüfungsordnung Ihres Studiengangs
Master Erwachsenenbildung/Weiterbildung (hier § 32)
Master Erziehungs-und Bildungswissenschaft (hier § 32)

Auch wenn in Ihrem Zulassungsbescheid (unter Vorbehalt) vermerkt ist, Zulassungsauflagen bis zum Ende des 1. Semesters (Bachelorzeugnis) bzw. 2. Semesters (Vorpraktikum, Forschungsmethoden) nachzuweisen, so bedeutet das aus verwaltungstechnischen Gründen, dass die Nachweise bereits in der Rückmeldezeit des jeweiligen Semesters vorzulegen sind. Erfolgt dies nicht, so k?nnen Sie sich zun?chst nicht für das n?chste Semester erfolgreich zurückmelden! In dem Fall ist per Mail an die Studierendenkanzlei ein formloser Antrag auf Verl?ngerung der Zulassungsauflagen bis zum tats?chlichen Ende des für die Zulassungsauflage zutreffenden Semesters zu stellen.

Werden Ihre Zulassungsauflagen im vorgegebenen Zeitraum nicht erfüllt und nachgewiesen, so werden Sie zum Ende des Semesters aus dem Studiengang exmatrikuliert. Eine Wiedereinschreibung (ausschlie?lich in der Einschreibezeit!) kann nur mit dem Nachweis der erfüllten Zulassungsauflagen erfolgen.

Für das weitere Vorgehen lesen Sie bitte aufmerksam die Informationen unten.

  • Haben Sie in Ihrem Zulassungsbescheid die Auflage "Bachelorzeugnis" vermerkt, so ist dieses im 1. Semester im Original in der Studierendenkanzlei vorzulegen.
  • Wird der Nachweis nicht im 1. Semester erbracht, so werden Sie aus dem Studiengang exmatrikuliert. Eine Wiedereinschreibung (ausschlie?lich in der Einschreibezeit!) kann nur mit dem Nachweis des Bachelorzeugnisses erfolgen.
  • Erfüllt Ihr Bachelorabschluss nicht die laut Zulassungsbescheid geforderte Notenvorgabe (2,5), so werden Sie aus dem Studiengang exmatrikuliert. Eine Wiedereinschreibung ist hier ausgeschlossen.

  • Haben Sie in Ihrem Zulassungsbescheid die Auflage "Vorpraktikumsbericht", so reichen Sie bitte den Bericht (deutlich als Vorpraktikumsbericht gekennzeichnet) zusammen mit Ihrer vom Praktikumsbetrieb ausgefüllten Praktikumsbest?tigung sp?testens in der Rückmeldezeit in Ihrem 2. Semester per Mail in digitaler Form als ein zusammenh?ngendes PDF bei unserer Praktikumsbeauftragten Stephanie Welser ein.
  • Haben Sie die Frist per Antrag bis Ende des 2. Semesters verl?ngert, so muss der Bericht sp?testens 2 Wochen vorher Frau Welser vorliegen, um eine fristgerechte Begutachtung und Weiterleitung durch uns an die Studierendenkanzlei zu erm?glichen.
  • Für den Vorpraktikumsbericht gibt es keine Prüfungsanmeldung in FlexNow, da es sich nicht um eine Prüfungsleistung laut Modulhandbuch sondern um eine grundlegende Zulassungsauflage zum Studium handelt.
  • Anforderungen an Vorpraktikum/Bericht sowie Vordrucke.