Information gem. Art. 13 Abs. 1, 2 DSGVO über die Datenverarbeitung im Rahmen der Studienbewerbung

Inneruniversit?re Ansprechstelle für die Verarbeitungst?tigkeit
Abteilung II - Studium und Lehre; Referat II/1 - Studierendenkanzlei
Kapuzinerstra?e 25
96047 Bamberg
Telefon: +49 951 863 1042
Telefax: +49 951 863 4042
E-Mail: studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de

Zwecke der Datenverarbeitung

  • Abwicklung der Studienbewerbung
  • Durchführung von Zulassungs- und Zugangsverfahren

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung 
Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) und Art. 2 Abs. 1 Satz 2, Art. 3 Abs. 1, Art. 87 Abs. 1 und 2, Art. 88 bis 91 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) sowie mit der Hochschulzulassungssatzung, der Zulassungszahlsatzung, der Hochschulzugangssatzung sowie der Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg bzw. Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO

Von Verarbeitungst?tigkeit betroffene Personen

  • Studienbewerberinnen und -bewerber

Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

  • Namen, Vornamen, ggf. Geburtsnamen
  • Wohnsitz
  • private E-Mail-Adresse
  • Geburtsdaten
  • Geschlecht
  • Staatsangeh?rigkeit
  • Zeitpunkt, Ort und Art der Hochschulzugangsberechtigung
  • Studiengangsdaten
  • Ort der angestrebten Abschlussprüfung
  • evtl. bereits erworbene Hochschulabschlüsse
  • evtl. bisheriger Studienverlauf
  • evtl. berufspraktische T?tigkeit vor Aufnahme des Studiums
  • Bewerbernummer

Empf?nger von personenbezogenen Daten und Zwecke der Offenlegung

  • universit?tsinterne Datenweitergabe
    • Fachspezifische Studieng?nge: Beteiligung im Rahmen der Zugangsprüfung
    • Referat II/4 - International Office: Bearbeitung der Bewerbungen mit ausl?ndischer Hochschulzugangsberechtigung auf grundst?ndige Studieng?nge
  • universit?tsexterne Datenübermittlung
    • Stiftung für Hochschulzulassung - hochschulstart.de: Durchführung des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV)

Dauer, für welche die personenbezogenen Daten gespeichert werden 
Sofern auf Basis der Zulassung bzw. des Zugangs zum Studium eine Immatrikulation erfolgt, werden die Daten aus der Bewerbungsakte in die Studierendenakte überführt; die Datenschutzinformation zur Studierendenverwaltung findet sich hier

Wird das Bewerbungsverfahren nicht erfolgreich durchlaufen oder findet auf eine Zulassung bzw. einen Zugang zum Studium hin keine Immatrikulation statt, werden die Bewerbungsdaten sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gel?scht. Bitte beachten Sie, wenn Ihre Bewerbung über hochschulstart.de erfolgt ist, dass dort ggf. andere L?schfristen gelten. e erfolgt, e

Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschlie?lich Profiling 
Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschlie?lich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO

Beachten Sie daneben bitte die allgemeinen Inhalte der Datenschutzinformationen.