Gem?? § 29 TV-L k?nnen Arbeitnehmer*innen für einen Arbeitstag im Kalenderjahr unter Fortzahlung des Entgelts freigestellt werden, wenn eine schwere Erkrankung von Angeh?rigen vorliegt, soweit die Parteien in dem selben Haushalt leben.

Sie erhalten weiterführende Informationen/Beratung zum Thema bei der Personalabteilung der Universit?t Bamberg oder ihrem Personalrat, der Sie gerne ber?t!

Beispiel

Die im selben Haushalt lebende angeh?rige Person von Besch?ftigten erkrankt schwer: Nach § 29 Abs. 1 S.1 e) aa) TV-L erfolgt eine Freistellung für einen Arbeitstag unter Fortzahlung des Entgelts.

Nach § 29 Abs. 3 TV-L kann der Arbeitgeber zudem in sonstigen dringenden F?llen (z.B. falls die Person nicht im selben Haushalt wohnt) eine Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts von bis zu drei Tagen gew?hren. In begründeten F?llen kann