Leitfaden zum Thema Umsetzung der Chancengleichheit auf Studiengangsebene
Ein wichtiger Prüfstein der Studiengangsakkreditierung ist die Studierbarkeit eines Studiengangs für Studierende in besonderen Lebenslagen, zu denen insbesondere Studierende mit Behinderung z?hlen. Bei der Definition von Behinderung beruft sich der Akkreditierungsrat auf den Gesetzgeber, der unter Behinderung auch chronische Krankheiten einschlie?t, die Betroffene l?nger als 6 Monate beeintr?chtigt.*
Wie genau die Studierbarkeit eines Studiengangs auch für Studierende mit Behinderung gew?hrleistet wird, ist im Qualit?tsentwicklungsbericht (QEB) unter dem Punkt ?Belange von Studierenden in besonderen Lebenslagen und Geschlechtergerechtigkeit” darstellbar. Je nach Studiengangsinhalten, Studierendenzahlen und Prüfungsformen k?nnen diese Ma?nahmen sehr unterschiedlich sein. Dies ist auch sinnvoll, denn Teilhabe bei Behinderung und chronischer Krankheit erfordert fast immer eine individuelle L?sung.
Im Rahmen der internen Akkreditierung eines Studiengangs sollte folgendes beachtet werden:
- Die Prüfungsordnung muss eine Regelung enthalten, die Nachteilsausgleichsma?nahmen sowohl für die Organisation des Studienablaufs sowie der Prüfungen erm?glicht und der Prüfungsausschuss muss mit der Regelung vertraut sein.
- Die M?glichkeit des Nachteilsausgleichs sollte Lehrenden und Studierenden zudem über das Modulhandbuch bekannt gemacht werden.
- Das Vorgehen bei einem Antrag auf Nachteilsausgleich sollte an die Studierenden deutlich kommuniziert werden. Das kann zum Beispiel geschehen, indem auf den Studiengangsseiten zur 球探足球比分stelle verlinkt wird. Dort ist das Verfahren dargestellt.
- Die M?glichkeit einer Beratung durch die 球探足球比分stelle für Studierende mit Beeintr?chtigung wird an Lehrende und Studierende kommuniziert.