Anerkennung ausw?rtiger Studienleistungen
Anrechnung von ausw?rtigen Studien- und Prüfungsleistungen
Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer anderen Hochschule in Deutschland oder im Ausland erbracht wurden, k?nnen angerechnet werden, wenn sie nach Inhalt und Prüfungsanforderungen mit den Anforderungen des jeweiligen Studienganges gleichwertig sind.
Die Anerkennung erfolgt auf Grundlage des Konzept des wesentlichen Unterschieds. Dabei werden die anzuerkennenden Module werden nach verschiedenen Indikatoren geprüft:
- Niveau
- Umfang bzw. Workload
- Qualit?t
- Profil
- Lernergebnisse
Um diese Indikatoren prüfen zu k?nnen, müssen folgende Unterlagen auf deutsch oder englisch vorgelegt werden:
- Ausführliche Modulbeschreibungen der ausw?rtigen bzw. ausl?ndischen Hochschule
- Transcript of Records (inkl. Grading System)
Im Fachbereich Soziologie sind folgende FachvertreterInnen für die Anerkennung zust?ndig:
- Prof. Dr. Thorsten Peetz: Allgemeine Soziologie, Soziologische Grundlagen, Komparative Makrosoziologie, Soziologie der Kommunikation und Medien
- Prof. Dr. Steffen Schindler: Soziologie der Bildung und der Arbeit
- Prof. Dr. Rasmus Hoffmann: Soziologie des Lebenslaufs und der Bildung
- Prof. Dr. Isabel Kusche: Soziologie digitaler Medien
- Prof. Dr. Elmar Rieger: Europ?ische und globale Studien
- Prof. Dr. Henriette Engelhardt-W?lfler: Bev?lkerungswissenschaft
- Prof. Dr. Michael Gebel: Methoden der empirischen Sozialforschung
- Prof. Dr. Olaf Struck: Arbeitswissenschaft
- Prof. Dr. Cornelia Kristen: Soziologie der Migration
Für Anrechnungen aus anderen Fachgebieten, informieren Sie sich bitte bei den FachvertreterInnen dort.
Anrechnung von ausw?rtigen Leistungen anderer deutscher Hochschulen
Haben Sie an einer anderen deutschen Hochschule Leistungen erbracht, die in Bamberg anerkannt werden sollen, sollten Sie die Anrechnung unverzüglich, sp?testens jedoch ein Semester nach der Aufnahme des Studiums in Bamberg beantragen. Verz?gerungen bei der Antragstellung k?nnen dazu führen, dass die weitere Studien- und Prüfungsplanung erschwert wird. Erst mit der Entscheidung über den Antrag steht fest, welche Leistungen angerechnet werden und welche Leistungen an der Universit?t Bamberg zu erbringen sind.
Füllen Sie zun?chst den Anrechnungsantrag(88.1 KB, 1 Seite) aus. Verwenden Sie für jede anzurechnende Teilprüfung ein Formular.
Das ausgefüllte Formular und eine Kopie Ihrer Leistungsnachweise (Zeugnis, Notenbest?tigung, Transcript oder ?hnliches) legen Sie der jeweiligen Fachvertreterin/dem Fachvertreter vor. Die FachvertreterInnen best?tigen schriftlich, dass die Teilprüfungen oder F?cher anerkannt werden k?nnen. Wenn Sie die Einzelbest?tigung bzw. alle Einzelbest?tigungen erhalten haben, reichen Sie den Antrag bzw. die Antr?ge beim Prüfungsausschuss z.Hd. Frau Dipl.-Soz. Susann Sachse-Thürer, Feldkirchenstr. 21, F21/01.15 ein. Zus?tzlich zu den Anerkennungsformularen geben Sie bitte auch einen formlosen Antrag ab, in dem Sie auflisten, in welche Modulgruppen Sie die anzuerkennenden Module einbringen wollen. Falls Sie die Unterlagen postalisch zusenden, legen Sie bitte einen frankierten und adressierten Rückumschlag bei.
Sobald Sie die Best?tigung des Prüfungsausschusses erhalten haben, k?nnen Sie Ihre Unterlagen beim Prüfungsamt einreichen und die erbrachten Leistungen in FlexNow! eintragen lassen.
Der Auslandsaufenthalt
Nachdem Sie sich dazu entschlossen haben, im Rahmen Ihres Studiums einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren, sollten Sie sich zun?chst eingehend über verschiedene ausl?ndische Hochschulen und deren Kursangebot informieren. Studien- und Prüfungsleistungen, die im Ausland erbracht wurden, k?nnen nur dann angerechnet werden, wenn sie nach Inhalt und Prüfungsanforderungen mit den Anforderungen des jeweiligen Studienganges gleichwertig sind. Prüfen Sie in diesem Zusammenhang deshalb insbesondere, ob die angebotenen Kurse dem Modulhandbuch der Soziologie in Bamberg entsprechen. In der Regel stellt die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen jedoch kein Problem dar.
Bitte beachten Sie: Die Pflicht zur Wiederholung von Prüfungen wird durch Beurlaubung nicht unterbrochen. Dies kann nur auf Antrag an den Prüfungsausschuss geschehen.
Um sich über die Partneruniversit?ten der Universit?t Bamberg und die notwendigen Voraussetzungen für einen Auslandsaufenthalt zu informieren, wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt.