Frequently Asked Questions (FAQ) zum ERASMUS+ Programm

Allgemeines zum neuen ERASMUS+ Programm

Am ERASMUS+ Programm nehmen derzeit 33 europ?ische L?nder teil. Diese werden von der Europ?ischen Kommission anhand der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten der einzelnen L?nder je nach Jahr unterschiedlich in drei Gruppen eingeteilt. Die H?he der Stipendien ist abh?ngig von der Eingruppierung des Gastlandes.

Im akademischen Jahr 2024/25 werden die L?nder wie folgt aufgeteilt:

L?ndergruppe 1 (mit h?heren Lebenshaltungskosten): 600 Euro/Monat: Belgien, D?nemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, ?sterreich, Schweden. 

L?ndergruppe 2 (mit mittleren Lebenshaltungskosten): 540 Euro/Monat: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern.

L?ndergruppe 3 (mit niedrigen Lebenshaltungskosten): ebenfalls 540 Euro/Monat: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rum?nien, Serbien, Türkei, Ungarn. 

Die Berechnung Ihres Stipendiums basiert auf Tages- bzw. Monatss?tzen (ein Monat entspricht für die Berechnung immer 30 Tagen).
Für das akademische Studienjahr 2024/25 gelten für den Bereich SMS (Auslandsstudium) die folgenden F?rders?tze:

L?ndergruppe 1:
20 EUR/Tag bzw. 600 EUR/Monat

L?ndergruppe 2:
18 EUR/Tag bzw. 540 EUR/Monat

L?ndergruppe 3:
ebenfalls 18 EUR/Tag bzw. 540 EUR/Monat

Die Stipendien fallen damit übrigens deutlich h?her aus als in den vorherigen Jahren. In den Studienjahren 2019/20, 2022/23 lagen die Stipendiens?tze für SMS an unserer Universit?t bei 450, 390 und 330 EUR/Monat bzw. in den Studienjahren 2022/23 - 2023/24 bei 600, 540 und 490 EUR/Monat.

 

Die Berechnung der Stipendienh?he im neuen ERASMUS+ Programm basiert auf Tagess?tzen. Für jeden Tag, der Ihnen am Ende Ihres Auslandsstudiums auf dem Letter of Confirmation best?tigt wird, k?nnen Sie theoretisch finanziell gef?rdert werden, sofern es unser ERASMUS-Budget zul?sst. Jedoch k?nnen wir vor Beginn Ihres Auslandsstudiums (zum Zeitpunkt der Ausstellung der Grant Agreements) noch nicht genau wissen, wie viele Tage jeder einzelne Bamberger Studierende im Ausland verbringen wird und ob somit das uns von der EU zugeteilte Geld für die kompletten Mobilit?tszeitr?ume aller Studierenden reichen wird.

Weil wir jedoch über begrenzte finanzielle Mittel verfügen, k?nnen wir Ihnen zu Beginn des Studienjahres nur eine finanzielle Unterstützung aus ERASMUS+ Mitteln für einen festen Zeitraum (z.B. 120 Tage bei einsemestrigen Aufenthalten, 240 Tage bei kompletten Studienjahren im Ausland) gew?hren (genauen Zeitraum entnehmen Sie bitte Ihrem Grant Agreement). Tage, die Sie darüber hinaus im Ausland studieren, führen wir als Zero-Grant-Tage. W?hrend dieser Zero-Grant-Tage genie?en Sie alle Vorzüge des ERASMUS-Programms, werden aber eben nicht finanziell gef?rdert. Zudem sind leider Nachzahlungen nach Ende der Mobilit?ten seit zwei Jahren nicht mehr erlaubt.

Ja. Auch BAf?G-Empf?nger k?nnen ein ERASMUS-Stipendium erhalten. Es sind jedoch die einschl?gigen Anrechnungsvorschriften (vgl. § 23 und § 25 BAf?G) zu beachten, welche unterschiedslos für alle begabungs- und leistungsabh?ngigen Stipendien gelten: Danach sind Stipendien, die einen Monatsdurchschnitt von 300 € übersteigen, als Einkommen zu berücksichtigen und auf den jeweiligen Bedarf anzurechnen. N?here Auskünfte erteilt Ihnen das für Ihr Gastland zust?ndige Amt für Ausbildungsf?rderung.

Prinzipiell ja. Studierende k?nnen in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) mehrfach und insgesamt bis zu 12 Monate gef?rdert werden. Bei einzügigen Studieng?ngen (Staatsexamen) ist eine F?rderung bis zu 24 Monate m?glich.

Eine F?rderung für ein Auslandsstudium (SMS) für 8 Monate plus ein Stipendium für ein Auslandspraktikum (SMP) für 4 Monate w?re also zum Beispiel m?glich. Hierbei sind jedoch auch Zero-Grant-Zeitr?ume zu berücksichtigen!

Es dürfen hierbei aber keine zeitlichen ?berschneidungen zwischen dem über Erasmus gef?rderten Studium (SMS) und dem Praktikum (SMP) geben. Wenn das Praktikum gleich im Anschluss an das Auslandsstudium absolviert wird, darf man w?hrend des Praktikums nicht mehr an der ausl?ndischen Universit?t eingeschrieben sein. 

Weitere Infos zum Thema ERASMUS für Auslandspraktika finden Sie hier.

Prinzipiell ja, denn die Regeln haben sich bei ERASMUS+ (im Vergleich zu ERASMUS/LLP) ge?ndert.

Für ERASMUS+ gilt: Studierende k?nnen in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) mehrfach und insgesamt bis zu 12 Monate gef?rdert werden. Bei einzügigen Studieng?ngen (Staatsexamen) ist eine F?rderung bis zu 24 Monate m?glich. Achtung: Bei der Zusammenrechnung der Monate sind auch die Zero-Grant-Zeitr?ume zu berücksichtigen!

Falls also Ihr letzter ERASMUS-Aufenthalt - egal ob Studium (SMS) oder Praktikum (SMP) - w?hrend Ihres Bachelorstudiums stattgefunden hat, Sie sich nun aber bereits im Master befinden, dann beginnt bei Ihnen die Monatsz?hlung wieder neu bei null und Sie k?nnen auch im Master bis zu 12 Monate F?rderung bekommen (nur SMS, nur SMP oder eine Kombination aus beidem).

Bei mehreren ERASMUS-Aufenthalten innerhalb desselben Studienniveaus werden die F?rderdauern allerdings aufeinander angerechnet (siehe dazu auch die Frage nach der Kombinierbarkeit von Auslandsstudium- und praktikum).

Kursbelegung und Learning Agreement

Ja. Das ERASMUS-Learning Agreement ist verpflichtend und die darin enthaltene Kurswahl ist bindend. Bitte beachten Sie, dass Sie vor Abschluss des Learning Agreements mit den jeweiligen Fachvertreterinnen bzw. Fachvertreter über die Inhalte der Kurse sprechen müssen, um eine entsprechende Anrechnung zu gew?hrleisten.  

Pro Semester müssen Sie Veranstaltungen im Rahmen von mindestens 20 ECTS belegen. Der Normalfall sind 20 - 30 ECTS pro Semester. "ECTS belegen" hei?t selbstverst?ndlich Kurse besuchen, die Klausuren mitschreiben und bestehen; sprich das "Absitzen" eines Kurses ist nicht gleichbedeutend mit dem Erbringen von ECTS!

Bitte beachten Sie, dass 20 ECTS wirklich die absolute Untergrenze sind: 19,5 ECTS sind zwar nur knapp daneben, aber knapp daneben ist eben auch am Ziel vorbei.

Ja. Wichtig ist nur, dass Sie insgesamt dann auch mindestens 40 ECTS für das gesamte Jahr belegen.

Beispiel: 24 ECTS im einen Semester und 18 ECTS im anderen w?ren in Ordnung, 26 ECTS im einen Semester und 12 ECTS im anderen Semester w?ren hingegen nicht ausreichend.

Zu den 20 ECTS z?hlen alle Veranstaltungen, die Sie an der ausl?ndischen Universit?t besuchen, unabh?ngig davon, ob Sie sich diese sp?ter in Bamberg anrechnen lassen m?chten oder nicht. Neben regul?ren Kursen in Ihrem Studienfach k?nnen auch fachfremde Kurse dazugez?hlt werden, die eindeutig der pers?nlichen Fortbildung dienen, also z.B. Sprachkurse.

Was wir allerdings nicht akzeptieren k?nnen, sind Kurse, die zur pers?nlichen Freizeitgestaltung besucht werden, z.B. Hochschulsportkurse.

Ausschlaggebend für die Summe der ECTS ist immer die ECTS Angabe der einzelnen Kurse an der ausl?ndischen Partnerhochschule, nicht die ECTS Punkte, die es für ?hnliche Kurse hier in Bamberg gibt.

Ja. Sie sind verpflichtet, alle Abschlussklausuren, Prüfungen, Hausarbeiten etc. mitzuschreiben. Und natürlich sollen Sie sich auch bemühen, alle Kurse m?glichst gut zu bestehen. Eine durchgefallene Prüfung wird noch nicht automatisch die Rückforderung des Stipendium zur Folge haben, aber sollten Sie mehrere Prüfungen nicht bestehen, kann dies zur Kürzung Ihres Stipendiums führen. Bitte bereiten Sie sich also gewissenhaft auf die Prüfungen vor und informieren Sie uns umgehend, falls Sie mehr als eine Prüfung nicht bestanden haben.
Im Extremfall, dass Sie keine Prüfung im Ausland bestehen, müssten wir allerdings das Stipendium komplett zurückfordern.

Nein. Sie k?nnen Studienleistungen aus dem Ausland in Bamberg anrechnen lassen, müssen dies aber nicht tun. Alle Kurse, die Sie an der Gasthochschule belegen, müssen aber einen fachlichen Bezug zu Ihrem Studium in Bamberg haben (Sprachkurse k?nnen aber zus?tzlich belegt werden).

Wenn sich Ihre Kurswahl im Ausland nochmal ?ndert, nachdem Sie Ihr Online Learning Agreement bzw. Learning Agreement of Studies (Anhang I - Section to be completed BEFORE THE MOBILITY) schon vollst?ndig unterschrieben bei uns eingereicht haben, so müssen Sie uns die ?nderungen bitte zeitnah mitteilen.

Dazu ?ndern Sie bitte das bereits angelegte OLA bzw. tragen Sie die ?nderungen (welche Kurse kamen hinzu, welche wurden dafür ggf. gestrichen) in das Formular "Learning Agreement for Studies(138.0 KB, 2 Seiten) (Anhang I - Section to be completed DURING THE MOBILITY)" ein.
Auch dieses Formular muss wieder zun?chst von Ihnen unterschrieben werden, dann von den Kolleginnen bzw. Kollegen der Gasthochschule und zum Schluss an uns geschickt werden, damit es auch von Bamberger Seite unterschreiben werden kann.

Bitte denken Sie bei Kurswechseln aber immer daran, dass Sie insgesamt mindestens 20 ECTS pro Semester oder 40 ECTS verteilt auf zwei Semester belegen müssen!

Bitte achten Sie darauf, dass die auf Ihrem Transcript angegebene Kursbelegung Ihrer endgültigen Kurswahl entspricht, die Sie uns durch Ihr(e) Learning Agreement(s) mitgeteilt haben!

Letter of Confirmation

Der Letter of Confirmation dient als Best?tigung für Ihren Studienzeitraum an der Gasthochschule.

Die Studiendaten werden an manchen Hochschulen auch bereits automatisch in das Transcript of Records eingetragen. Da letzteres meist aber erst mehrere Wochen nach Ende Ihres Auslandsstudiums bei uns eintrifft, wir Ihr Stipendium aber m?glichst zügig auszahlen m?chten, ben?tigen wir zus?tzlich den Letter of Confirmation. Dieser kann im Original (also per Post) oder auch eingescannt per E-Mail an uns geschickt werden (Fotos werden nicht akzeptiert!).

Bitte kümmern Sie sich gegen Ende Ihres Auslandsstudiums um den Letter of Confirmation, in dem Sie am besten pers?nlich zum International Office Ihrer jeweiligen Gasthochschule gehen und Sie sich das Dokument ausstellen lassen. Somit k?nnen Sie sich viel Stress sparen, auch weil viele Gasthochschulen Ihnen den LoC nicht nachschicken.

Das Startdatum des Studienzeitraums ist der erste Tag, an dem die Studierende bzw. der Studierende an der Gastuniversit?t anwesend ist. Zum Beispiel kann dies das Anfangsdatum des ersten Kurses, ein von der Gastuniversit?t organisiertes Begrü?ungsevent oder Kurse zur sprachlichen/kulturellen Vorbereitung sein;

Das Enddatum des Studienzeitraums ist der letzte Tag, an dem die Studierenden bzw. der Studierende bei der Gastuniversit?t für akademische Zwecke anwesend sein muss (z. B. Ende Prüfungszeitraum, letzte Pflichtvorlesung). Das eigene Aufenthaltsenddatum ist nicht mit dem Semesterenddatum an der Gasthochschule zu verwechseln!

Diese Daten unterscheiden sich zumeist von tats?chlichen Aufenthaltszeitr?umen im Ausland: Studierende werden in der Regel vor dem ersten verpflichtenden Tag an der Gastuniversit?t im Ausland eintreffen und nach dem letzten verpflichtenden Tag an der Gastuniversit?t abreisen. Für diese Zeitr?ume vor und nach dem von der Gasthochschule best?tigten Studienaufenthalt dürfen wir Ihnen allerdings keine Erasmus-F?rderung gew?hren. Relevant für die Berechnung des Stipendiums ist einzig der auf dem Letter of Confirmation best?tigte Zeitraum.

Transcript of Records / Zeugnis der Gasthochschule

In der Regel wird das Zeugnis ca. 5 - 8 Wochen nach Ende Ihres Auslandsstudiums von der Gasthochschule erstellt und anschlie?end nach Deutschland verschickt. Abh?ngig von den sehr unterschiedlichen Prüfungszeitr?umen im Ausland und der individuellen Korrekturzeit Ihrer Dozenten, kann es aber bei einigen Gastuniversit?ten deutlich l?nger dauern (insbesondere bei Universit?ten in eher südlichen L?ndern). Bitte haben Sie Geduld!

Bei Studierenden, die zwei Semester im Ausland verbringen, ist es bei vielen Gasthochschule übrigens üblich, dass nur ein Transcript am Ende des Studienjahres erstellt wird (und nicht ein Transcript nach jedem Semester).

 

Dies ist von Gasthochschule zu Gasthochschule unterschiedlich.

Die meisten Gasthochschulen schicken die Zeugnisse zun?chst an uns. Wir machen uns dann eine Kopie für Ihre ERASMUS-Akte und leiten das Original anschlie?end umgehend an Sie weiter (an die Postanschrift, die auf Ihrem Grant Agreement steht).

Falls die Gasthochschule das Zeugnis direkt an Sie schickt, dann machen Sie davon bitte eine Kopie und schicken uns diese umgehend für Ihre ERASMUS-Akte zu (Bei elektronischen Zeugnissen reicht uns auch ein Scan bzw. die Weiterleitung des elektronischen Zeugnisses per E-Mail).