ERASMUS+
Auslandspraktika k?nnen weltweit im Rahmen von ERASMUS+ gef?rdert werden. Studierende k?nnen so Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld sammeln. Dar¨¹ber hinaus k?nnen sie ihre Schl¨¹sselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsf?higkeit, Offenheit und Kenntnisse ¨¹ber fremde Kulturen und M?rkte erweitern.
Praktika in deutschen Einrichtungen im Ausland k?nnen gef?rdert werden, wenn der kulturelle Mehrwehrt gegen¨¹ber einen Praktikum im Inland dargelegt werden kann.
Durch Erasmus+ gef?rderte Auslandspraktika sollen grunds?tzlich einen erkennbaren Bezug zum Studium darstellen, d.h. sie sollen eine sinnvolle praktische Erg?nzung des theoretischen Studiums sein. Es kann sich dabei um ein freiwilliges oder um ein Pflichtpraktikum handeln.
Die Bewerbung f¨¹r ein Erasmus-Stipendium muss zwei Monate vor Praktikumsbeginn im International Office eingreicht werden.
Die Bewerbungsunterlagen bitte als PDF an Frau Koch schicken.
Voraussetzungen
- gef?rdert werden k?nnen alle an der Universit?t Bamberg eingeschriebenen Studierenden (auch Doktoranden) und Graduierte (s.u.)
- Studierende beschaffen sich in Eigeninitiative einen Praktikumsplatz (Vollzeitpraktikum= mind. 35 Stunden)
- das Praktikum steht in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Studium
- es besteht ein kultureller Mehrwehrt gegen¨¹ber einem Praktikum im Inland
- Mindestdauer des Praktikums betr?gt 2 Monate (= 60 Tage) bzw. 3 Monate , wenn es sich um ein Praktikum au?erhalb Europas handelt
- H?chstdauer des Praktikums 6 Monate
- Nachweis von ausreichenden Sprachkenntnissen, um ein Fachpraktikum absolvieren zu k?nnen
- Praktika, die im Herkunftsland von Studierenden absolviert werden, k?nnen nur in Ausnahmef?llen gef?rdert werden
- die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen (Visum, Arbeitserlaubnis) m¨¹ssen von den Studierenden selbst?ndig gekl?rt werden
Nicht f?rderf?hig sind Praktika in EU-Institutionen bzw. Organisationen, die EU-Programme verwalten. Eine Liste mit nicht-f?rderf?higen Einrichtungen finden Sie hier.
ERASMUS-Teilnahmel?nder und H?he des Stipendiums
ERASMUS-Projekt 2025
Die monatlichen Zusch¨¹sse werden auf den Tag genau berechnet und nach L?ndergruppen vergeben:
Erasmus-Programml?nder
Gruppe 1 | Belgien, D?nemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, ?sterreich, Schweden Andorra, F?r?er Inseln, Gro?britannien*, Monaco, San Marino, Schweiz, Vatikan Staat | 750€ |
Gruppe 2 | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 690€ |
Gruppe 3 | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rum?nien, Serbien, T¨¹rkei, Ungarn | 690€ |
*Praktika in GB sind nur f?rderbar, wenn die Praktikumsstelle das f¨¹r das Visum n?tige Certificate of Sponsorship ausstellen kann.
Erasmus Partnerl?nder (Ausnahmen in kursiv in obiger Liste)
Ein F?rderung von Praktika au?erhalb Europas ist m?glich ab einer Praktikumsdauer von drei Monaten. Allerdings k?nnen nur 20% des Budgets f¨¹r Praktika in Partnerl?ndern eingesetzt werden. Man sollte sich daher so fr¨¹h wie m?glich bewerben. Eine F?rderung f¨¹r internationale Praktika kann nur einmal pro Studienabschnitt bewililgt werden.
International | alle anderen L?nder | 700€ |
Gehalt
Das Stipendum kann zus?tzlich zu einem Gehalt bewilligt werden, wenn der monatliche Verdienst 1.000€ nicht ¨¹bersteigt (eine kostenlos zur Verf¨¹gung gestellte Wohnung wird mit 500€ auf das Gehalt angerechnet).
Reisekostenpauschale und gr¨¹nes Reisen
Es steht allen Erasmus+ Teilnehmenden unabh?ngig von der Dauer ihres Aufenthalts die Zahlung nach Entfernung gestaffelter Reisekostenpauschalen zu. Die H?he der Reisekosten richtet sich danach, ob Teilnehmende umweltfreundliche Verkehrsmittel nutzen oder nicht.
Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
10 und 99 KM | 28 EUR | 56 EUR |
100 und 499 KM | 211 EUR | 285 EUR |
500 und 1999 KM | 309 EUR | 417 EUR |
2000 und 2999 KM | 395 EUR | 535 EUR |
3000 und 3999 KM | 580 EUR | 785 EUR |
4000 und 7999 KM | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
8000 KM oder mehr | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
Social top-up
Einen Antrag auf eine Zusatzf?rderung von 250€ pro Monat f¨¹r Studierende oder Graduierte (s.u.) mit geringeren Chancen muss zusammen mit den Bewerbungslagen eingereicht werden.
Folgende Gruppen haben die M?glichkeit, eine zus?tzliche F?rderung zu erhalten:
- Erwerbst?tige Studierende
- Erstakademiker:innen*
- Studierende mit Kind
- Studierende mit einer Behinderung von mind. 20%
- Studierende mit chronischer Erkrankung
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier.
*Bei Studierenden, deren Eltern einen ausl?ndischen Bildungsabschluss besitzen, bitte die Alma Mater der Eltern im Anabin-Verzeichnis pr¨¹fen. Wenn es sich um eine Hochschule handelt, wird das Top-Up nicht genehmigt.
Gr¨¹nes Reisen
Zus?tzliche F?rdertage
Mit einem Erasmus-Stipendium werden Ihnen grunds?tzlich zwei Reisetage zus?tzlich zur Ihrem Praktikumszeitraum finanziert, wenn die Reise l?nger als 12 Stunden dauert. Die EU appelliert, dass Reisen bis 500 km pro Strecke umweltfreundlich zur¨¹ckgelegt werden sollen. Wenn Sie umweltfreundlich mit der Bahn und/oder dem Bus reisen, k?nnen Ihnen bis zu sechs Reisetage bewilligt werden.
Hierzu gelten folgende Voraussetzungen:
Wenn es aufgrund der gew?hlten umfreundlichen Verkehrsmittel zu l?ngeren Reisezeiten kommt, kann das Stipendium um bis zu sechs Reisetage (max. drei Tage pro Reise) verl?ngert werden:
- bis zu 12 h: ein zus?tzlicher Reisetag
- mehr als 12 h: zwei zus?tzlicher Reisetage
- ab 24h: drei zus?tzliche Reisetage.
Planen Sie eine Zugreise durch Europa
Je nach gew?hlter Hochschule ist die Anreise ohne Flugzeug sehr einfach zu gestalten. Aber auch wenn Sie eine weite Strecke zur¨¹cklegen m?chten, sollten Sie die Reise ¨¹ber Land in Erw?gung ziehen. Websites wie ?Erasmus by train? oder ?Nachtzugkarte? helfen Ihnen, Ihre Reiseroute zu planen.
Nutzen Sie den Interrail-Pass f¨¹r Ihre Reise
Eine besondere M?glichkeit, Europa zu erkunden, bietet Ihnen der neue Erasmus+ Interrail-Pass. Dieser erm?glicht Ihnen, innerhalb von sechs Monaten an vier oder sechs beliebigen Tagen frei durch Europa zu reisen. Sie sparen nicht nur Geld, sondern k?nnen die Vielfalt Europas in der N?he Ihrer Gastuniversit?t erkunden ¨C eine gute Chance, Ihre Erasmus-Erfahrung mit zus?tzlichen Entdeckungen zu bereichern. Hier finden Sie einen ?berblick(2.5 MB).
Klimavertr?glich unterwegs
In der Brosch¨¹re des DAAD finden Sie Hinweise und Anregungen, wie nachhaltige Mobilit?t gelingen kann.
Graduiertenpraktika und Promovierende
Graduiertenpraktika k?nnen innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase gef?rdert werden, wenn nach Abschluss des Praktikums der Eintritt ins Berufsleben geplant ist.
W?hrend der Bewerbung f¨¹r das Stipendium muss man noch an der Universit?t eingeschrieben sein und alle Vertr?ge m¨¹ssen vor der Exmatrikualtion unterzeichnet werden.
Ausnahmen: In Frankreich und Spanien k?nnen aufgrund nationaler Gesetze keine Praktika mehr nach Abschluss des Studiums absolviert werden.
Promovierende k?nnen nur gef?rdert werden, wenn sie an der Universit?t Bamberg eingeschrieben sind.
Mehrfachf?rderung durch ERASMUS
Studierende k?nnen in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) mehrfach und insgesamt bis zu 12 Monate gef?rdert werden. Internationale Praktika k?nnen nur einmal pro Studienabschnitt gef?rdert werden.
Bei einz¨¹gigen Studieng?ngen (Staatsexamen) ist eine F?rderung bis zu 24 Monate m?glich. Wenn man nach Abschluss des Studiums noch mindestens zwei Monate ¨¹brig hat, kann man dieses auch noch im Jahr nach der Exmatrikulation f¨¹r ein Auslandspraktikum nutzen (s.o.).
Wenn man im Anschluss an ein ¨¹ber Erasmus+ gef?rdertes Auslandsstudium noch ein Praktikum im Ausland machen m?chte und daf¨¹r auch ein Stipendium bekommt, darf es keine ?berschneidungen zwischen dem Studium und dem Praktikum geben. Man darf also nicht mehr an der ausl?ndischen Universit?t eingeschrieben sein, wenn man das Praktikum beginnt.
Abwicklung des ERASMUS-Stipendiums
Bewerbungen m¨¹ssen zwei Monate vor Beginn des Praktikums beim International Office eingereicht werden. Bewerbungen, die aufgrund einer erst kurz vor Praktikumsbeginn erhaltenen Zusage sp?ter eingehen, werden auch bis zu vier Wochen vor Praktikumsbeginn noch angenommen. Eine Bewillligung ist in jeden Fall aber nur m?glich, wenn alle Erasmus Vertr?ge vor Praktikumsbeginn unterschrieben sind. Bewerbungen, die weniger als vier Wochen vor Praktikumsbeginn eingereicht werden, werden nicht mehr akzeptiert.
Wenn die Bewerbungsunterlagen vollst?ndig und fristgerecht eingereicht wurden, wird ¨¹ber die generelle F?rderf?higkeit des Praktikums zeitnah entschieden. Danach muss mit der Praktikumsstelle ein Learning Agreement abgeschlossen werden, das vor Praktikumsbeginn von allen drei Parteien unterschrieben werden muss. Erst dann kann ¨¹ber den Stipendienantrag endg¨¹ltig entschieden werden. Die erste Rate von ca. 80% des Stipendiums wird nach Abschluss und Eingang des Stipendienvertrags ausgezahlt. Die zweite Rate wird ausgezahlt, wenn s?mtliche Unterlagen (Zeugnis, Abschlussbericht und Fragebogen u.a.) fristgerecht eingereicht wurden.
Sollten sich w?hrend des Praktikums ?nderungen (z.B. grunds?tzliche ?nderungen des Arbeitsbereiches) ergeben, m¨¹ssen diese innerhalb des ersten Monats mit dem International Office abgekl?rt und ein neuer Vertrag unterzeichnet werden. Bei einem Abbruch des Praktikums muss das International Office sofort informiert werden.
Eine Verl?ngerung des Praktikums kann beantragt werden, wenn es sich unmittelbar an den laufenden Aufenthalt anschlie?t und die Verl?ngerung einen Monat vor Praktikumsende beantragt wird.
Alle ¨¹ber Erasmus gef?rderten Praktika werden am Ende des Studiums in das Diploma Supplement aufgenommen.